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26.01.2017 16:50 Alter: 7 yrs
Kategorie: Aktuelles

Neue Informationspflichten für Unternehmer ab 1. Februar 2017

Das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz mit Pflichtangaben für Unternehmer gemäß §§ 36, 37 VSBG.


Unternehmer, die eine Webseite betreiben, müssen ab dem 1. Februar 2017 allgemeine Informationspflichten einhalten. Sollten die geforderten Pflichtangaben im Impressum einer Webseite und vor allem in den AGB fehlen, drohen Abmahnungen.

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz dient dazu, dass Unternehmen und Verbraucher ihre Streitigkeiten in einem außergerichtlichen Verfahren klären und den Gang zum Gericht vermeiden können.

Unternehmen müssen den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich darüber informieren, ob sie bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, ob sie verpflichtet sind und wenn ja, welche Streitbeilegungsstelle zuständig ist.

 

Informieren Sie sich dringend jetzt!

Um in Erfahrung zu bringen, ob das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Sie und Ihre Webseite betrifft, kontaktieren Sie bitte Ihren Fachanwalt oder informieren Sie sich beim Bundesamt für Justiz.

Initiates file download Liste der Verbraucherschlichtungsstellen

 

 


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