Jetzt Impressum aktualisieren – Gesetzesänderung 2024

Jetzt Impressum aktualisieren – Gesetzesänderung 2024
Die Gesetzesänderung macht eine Änderung des Impressums deiner Websites nötig
 

Ab sofort wird die Impressumspflicht in § 5 DDG (statt vormals § 5 TMG) geregelt. Inhaltlich ändert sich hierbei nichts. Sie müssen lediglich die Gesetze korrekt benennen. Um zukünftige Anpassungen zu vereinfachen, empfehlen wir, auf die Angabe des Paragrafen im Impressum komplett zu verzichten. 

Auch in der Datenschutzerklärung müssen die neuen Gesetzesnamen korrekt angegeben werden. Das heißt: Aus TTDSG wird TDDDG. Inhaltlich müssen Sie keine Änderung vornehmen. 

Für weitere Fragen dazu stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

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